Die Hausordnung: Wenn es Ärger im Mietshaus gibt

office-227746_640Durch die Hausordnung wird das Zusammenleben der Mieter unter einem Dach geregelt. Sie beinhaltet die Ruhezeiten, die Regelung der Treppenhausreinigung und verbietet den Mietern Dinge wie das Anbringen von einer Satellitenschüssel auf dem Balkon beispielsweise. Derjenige, der sich gegen diese Hausordnung widersetzt, der kann damit rechnen, dass er von dem Vermieter eine Unterlassungsklage erhält.

Ein harmonisches Zusammenleben soll gewährleistet sein

Die Hausordnung ist dafür gedacht, dass die Mieter harmonisch in dem Gebäude miteinander leben. In ihr sind nicht nur die Ruhezeiten geregelt oder die Haus- und Treppenreinigung, sondern auch die Fragen der Tierhaltung, der Unterstellmöglichkeiten für Fahrräder und Kinderwagen sowie die Nutzung der Gemeinschaftsräume, wie Speicher, Garten, Keller und Wasch- sowie Trockenraum. Es ist von allgemeinen Interesse, dass sich jeder an die Hausordnung hält.

Hält sich ein Mieter nicht an die Hausordnung, dann sollte der Vermieter ein Gespräch mit diesem führen und je früher er reagiert, desto eher ist die Angelegenheit zu regeln. Es sollte auf keinen Fall die Angelegenheit dramatisiert werden und auf keinen Fall sollte mit Anwalt, Gericht oder Kündigung gedroht werden. Das Gespräch sollte höflich sein und verdeutlichen, dass das Verhalten nicht hingenommen wird.

Selbstverständlich kommt es darauf an, gegen welchen Teil der Hausordnung der Mieter verstoßen hat. Denn nicht jede der Regelungen ist unantastbar in der Hausordnung, denn auf die Besuchszeiten sowie die persönliche Reinlichkeitsvorstellung kann niemand Einfluss nehmen.

Wenn es zur Unterlassungsklage kommt

Eine Ankündigung der Unterlassungsklage wird in der Regel Früchte tragen, wenn beispielsweise der Mieter während der Mittagspause Klavier spielt oder unerlaubterweise auf dem Balkon grillt. Allerdings gibt es auch Mieter, die hartnäckig bleiben und dann bleibt dem Vermieter nur noch eine Möglichkeit: Eine Unterlassungsklage beim Amtsgericht anstrengen. Für diese sollte er vorab einen Rechtsanwalt aufsuchen.

Sollte der Erfolg haben mit der Klage, dann ist der Mieter dazu verpflichtet, sein Handeln zu unterlassen bzw. seinen Pflichten als Mieter nachzukommen. Kommt der Mieter diesen dennoch nicht nach, dann glauben viele Vermieter, dass sie das Problem ganz unkompliziert aus dem Weg schaffen können. Für das fahren sie dann professionelle Kräfte auf, um beispielsweise die Treppenhaus- und Kellerreinigung ausführen zu lassen und die Rechnung dafür dem Mieter zukommen zu lassen.

Doch das ist leider eine falsche Problemlösung, denn der Vermieter muss seinen Anspruch auf die Wahrung der Hausordnung, wie der Treppenhausreinigung oder dergleichen gerichtlich einklagen.