Mit den Eltern ein Haus bauen

Auch wenn es sich um die Familie handelt, sollte man einige rechtliche Fragen klären, wenn man city-107599_640gemeinsam mit den Eltern ein Bauvorhaben durchführen möchte. Denn klare Regelungen können Konflikte vermeiden, die während oder nach dem Hausbau entstehen können.

Der Dreigenerationenhaushalt

Für immer mehr Menschen wird das Leben in einem sogenannten Dreigenerationenhaushalt attraktiver. Denn so haben die Großeltern die Chance viel mehr Zeit mit den Enkelkindern zu verbringen und können auch einmal einspringen, wenn es zeitlich knapp wird bei den berufstägigen Eltern.

Somit profitiert jeder von der gegenseitigen Unterstützung in der „Wohngemeinschaft“. Doch nicht nur das gemeinsame Leben macht diese Mehrgenerations-Haushalte so attraktiv, sondern auch die hohen Grundstücks- und Baupreise. Denn wer zusammen baut, der teilt sich auch die Kosten.

Damit der Bau eines solchen Mehrgenerationshauses ganz entspannt und ohne jegliche Konflikte abläuft, ist es wichtig, dass sich alle gut verstehen und vor allem tolerant sind. Dabei geht es nicht nur um die Auswahl des Hauses und des Grundstücks, sondern auch um das Zusammenleben in der Zukunft. Doch egal wie gut das Verhältnis auch ist und wie sehr man sich vertraut, damit der Bau reibungslos verläuft, sollte man gewisse Rechtsfragen vorab regeln.

Das sollte rechtlich beachtet werden

Für den Bau eines Mehrgenerationshauses kann man beispielsweise eine GbR – Gesellschaft bürgerlichen Rechts – gründen. Dafür wird beim Notar ein Gesellschaftsvertrag aufgesetzt, in dem die Finanzierung geregelt wird, sowie auch die Nutzung der Immobilie durch die Parteien. Ist das Haus fertig, dann kann die GbR wieder aufgelöst werden und das Eigentum wird an die Gesellschafter übertragen.

Eine weitere Möglichkeit ist es, dass nur eine Partei das Bauvorhaben finanziert und dann einen Teil des Mehrgenerationshauses vermietet. Der Vorteil bei dieser Alternative ist, dass wenn der Sohn beispielsweise das Haus baut und dann einen Teil an seine Eltern vermietet, kann er die Bau- und Instandhaltungskosten als Vermieter von der Steuer absetzen.

Wer sich für den Bau eines Haus zusammen mit seinen Eltern interessiert bzw. sich dazu entschließt, der sollte sich vor ab genau von einem Fachmann beraten lassen in Bezug auf die finanziellen Rahmenbedingungen und den Möglichkeiten rund um den Bau.